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Wahlen2015

Für die Nationalratswahlen stehen Ihnen zwei Arten von amtlichen Wahlzetteln zur Verfügung: vorgedruckte und leere. Nur die amtlichen Wahlzettel sind gültig. Vorge- druckte Wahlzettel können Sie unverändert lassen oder abändern. Bei den leeren Wahlzetteln sind Sie bei der Zusammenstellung Ihres Wahlmenüs ebenso frei. Wer einen vorgedruckten Wahlzettel benützt, kann ihn unverändert einlegen Die Partei erhält so viele Stimmen (Parteistimmen), wie Namen (Kandidatenstim- men) und leere Zeilen (Zusatzstimmen) aufgeführt sind. kann ihn verändern a) Streichen: Sie können vorgedruckte Namen von Kandidatinnen und Kan- didaten durchstreichen. Dadurch erhalten diese Personen keine Kandidaten- stimme von Ihnen. Die nun leere Zeile gilt nur als Stimme für die Partei. b) Kumulieren: Sie können einen vorgedruckten Namen handschriftlich wie- derholen. Dadurch erhält diese Person zwei Stimmen. Der gleiche Name darf höchstens zweimal auf dem Wahlzettel aufgeführt werden. c) Panaschieren: Sie können Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen auf Ihren Wahlzettel schreiben. Diese erhalten somit Ihre Kandidatenstimme und deren Partei Ihre Parteistimme. kann leere Zeilen belassen oder sie ausfüllen Auf den leeren Zeilen können Sie kumulieren und/oder panaschieren. Leergelasse- ne Zeilen auf dem Wahlzettel zählen als Zusatzstimmen für die Partei, die oben auf dem Wahlzettel steht. Insgesamt dürfen nicht mehr Namen auf dem Wahlzettel stehen, als der Kanton Sitze zugute hat. Wahlzettel: vorgedruckt Sie haben die Wahl 8 WAHLANLEITUNG

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