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Wahlen2015

7 Der Ständerat umfasst 46 Sitze. Unabhängig von seiner Bevölkerungszahl schickt jeder Kanton zwei Vertreterinnen oder Vertreter in die kleine Kammer. Eine Ausnah- me von dieser Regel gilt für die sechs früheren Halbkantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrho- den; sie stellen je ein Mitglied. In den meisten Kantonen finden zeitgleich mit den Nationalratswahlen auch Ständeratswahlen statt. Die Kantone legen fest, wie die Ständeratswahlen zu erfolgen haben. Proporz und Majorz In den meisten Kantonen er- folgen die Nationalratswah- len nach dem Verhältnis- wahlrecht (Proporz): Zuerst werden die Mandate auf die kandidierenden Parteien ver- teilt, und zwar proportional zur Anzahl Stimmen, die sie erhalten haben (Kandidaten- und Zusatzstimmen). An- schliessend werden die Man- date der Parteien auf jene Kandidierenden verteilt, die innerhalb der Listen am meis- ten Stimmen erzielt haben. Im Gegensatz zum Proporz- system gilt beim Majorzsys- tem die Mehrheit. DAS PARLAMENT

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