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Wahlen2015

14 Das Wichtigste in Kürze Goldene Regeln fürs richtige Wählen Egal, für welche Parteien, Kandidatinnen und Kandidaten Sie sich entscheiden: Nur wenn Sie die folgenden Regeln beachten, ist Ihre Stimme gültig. • Halten Sie sich an die Vorgaben Ihrer Gemeinde und Ihres Kantons. • Verwenden Sie nur einen amtlichen Wahlzettel. • Schreiben Sie von Hand – und bitte gut leserlich. • Gültig sind nur Kandidaturen, die auf vorgedruckten Wahlzetteln stehen. • Schreiben Sie Namen, Vornamen und Nummern der Kandidierenden immer aus. Gänsefüsschen, «dito» oder Ähnliches sind nicht erlaubt. • Auf Ihrem Wahlzettel muss mindestens ein gültiger Name stehen. • Ein Name darf nur einmal wiederholt werden, nicht mehrmals. • Der Wahlzettel darf maximal so viele Namen enthalten, wie Ihrem Kanton Sitze zustehen. • Geben Sie für den Nationalrat nur einen Wahlzettel ab. • Schreiben Sie nichts Zusätzliches auf den Wahlzettel. • Bewahren Sie das Wahlgeheimnis: Setzen Sie Ihre Unterschrift nicht auf den Wahlzettel. • Vergessen Sie nicht, bei der brieflichen Stimmabgabe den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben (Ausnahme: Kanton Basel-Stadt) und mitzuschicken. • Geben Sie Ihre Wahlunterlagen (Wahlzettel, Stimmrechtsausweis) rechtzeitig ab: Halten Sie die Zustellfristen der Post ein, beachten Sie die letzte Leerung des Gemeindebriefkastens, die Öffnungszeiten Ihres Wahllokals sowie den Zeitpunkt der Schliessung der elektronischen Urne. WAHLANLEITUNG

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