Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Wahlen2015

Listenverbindungen, Unterlistenverbindungen Parteien und ihre Partner Parteien und politische Gruppierungen gehen Listenverbindungen ein, um ihre Wahlchancen zu verbessern. Auch Unterlistenverbindungen dienen diesem Zweck: Als Bündnispartner können Parteien unter Umständen mehr Mandate gewinnen, als wenn sie einzeln kandidieren. Für die Wählerinnen und Wähler haben Listenverbindungen den Vorteil, dass mög- lichst wenige ihrer Stimmen verloren gehen: Erreicht eine Partei nicht genügend Stimmen, um ein Nationalratsmandat zu erobern, fallen die Stimmen, die sie erhal- ten hat, dem Bündnispartner zu. Haben sich Parteien zu einer Listenverbindung zusammengetan, werden die Stim- men, die sie erzielt haben, zusammengezählt. So wird ermittelt, wie viele Mandate der Listenverbindung zugesprochen werden. Anschliessend werden die gemein- sam eroberten Mandate nach den Proporzregeln auf die einzelnen Bündnispartner verteilt. Gewählt sind dann diejenigen Kandidierenden mit den meisten Stimmen. 11 Listenverbindungen konkret Ist eine Partei eine Listen- oder Unterlistenverbindung eingegan- gen, ist dies auf dem Wahlzettel vermerkt. WAHLANLEITUNG

Seitenübersicht