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Wahlen2015_DE

5 Das Parlament ist die oberste gesetzgebende Behörde der Schweiz. Es befasst sich mit Verfassungsänderungen, verabschiedet Bundesgesetze, legt fest, wofür die Bundessteuern verwendet werden, und beaufsichtigt den Bundesrat, die Bun- desverwaltung und die eidgenössischen Gerichte. Als Vereinigte Bundesversamm- lung wählen National- und Ständerat die sieben Mitglieder des Bundesrates, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler und die Mitglieder der eidgenössischen Gerichte. Harte Arbeit Die Arbeit als Parlamentsmitglied ist aufwendig. Viermal pro Jahr finden drei- wöchige Sessionen statt. Zwischen den Sessionen finden zahlreiche Kommissi- onssitzungen statt, in denen die Parla- mentsgeschäfte vorberaten werden. Je- des Nationalratsmitglied sitzt im Schnitt in ein bis zwei Kommissionen. Die meis- ten Parlamentarierinnen und Parlamen- tarier üben neben dem Mandat einen Beruf aus. DAS PARLAMENT WAHLVIDEO

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