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Wahlen2015_DE

12 Möglichkeiten der Stimmabgabe Wählen brieflich, an der Urne oder online Sie haben mindestens drei Möglichkeiten, um Ihre Wahlunterlagen abzugeben: entweder per Post, im Gemeindebriefkasten oder direkt an der Wahlurne. In einigen Kantonen kann auch elektronisch gewählt werden. So wählen Sie brieflich • Verwenden Sie nur die amtlichen Kuverts (Stimmkuvert und Zustellkuvert). • Legen Sie den Wahlzettel (allenfalls zusammen mit dem Wahlzettel der Stände- ratswahl) ins amtliche Stimmkuvert und kleben Sie dieses zu. • Setzen Sie Ihre Unterschrift eigenhändig in das vorgesehene Feld auf dem Stimm- rechtsausweis (Ausnahme: Kanton Basel-Stadt). • Stecken Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis zusammen mit dem ver- schlossenen Stimmkuvert ins Zustellkuvert. Werfen Sie dieses rechtzeitig in den Briefkasten Ihrer Gemeinde oder einen Briefkasten der Post. Achten Sie dabei auf die Zustellfristen und (falls nötig) auf eine ausreichende Frankierung. So wählen Sie an der Urne An mindestens zwei Tagen vor dem Wahlsonntag können Sie Ihren Wahlzettel direkt im Wahllokal Ihrer Gemeinde abgeben. Bitte informieren Sie sich über die Öffnungszeiten. Folgendes müssen Sie mitnehmen: das amtliche Stimmkuvert mit dem Wahlzettel der Nationalratswahl (und allenfalls der Ständeratswahl) sowie den Stimmrechtsausweis und in einigen Kantonen einen Personalausweis. So wählen Sie online In einigen Kantonen können stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und Aus- landschweizer per Internet wählen, in Neuenburg und Genf auch inländische Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Welche Kantone beim Projekt «Vote électro- nique» mitmachen und welche Regeln dort gelten, sehen Sie unter: www.ch.ch/Wahlen2015/onlinewaehlen WAHLANLEITUNG

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