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Wahlen2015_DE

Listenverbindungen, Unterlistenverbindungen Parteien und ihre Partner Parteien und politische Gruppierungen gehen Listenverbindungen ein, um ihre Wahlchancen zu verbessern. Auch Unterlistenverbindungen dienen diesem Zweck: Als Bündnispartner können Parteien unter Umständen mehr Mandate gewinnen, als wenn sie einzeln kandidieren. Für die Wählerinnen und Wähler haben Listenverbindungen den Vorteil, dass mög- lichst wenige ihrer Stimmen verloren gehen: Erreicht eine Partei nicht genügend Stimmen, um ein Nationalratsmandat zu erobern, fallen die Stimmen, die sie erhal- ten hat, dem Bündnispartner zu. Haben sich Parteien zu einer Listenverbindung zusammengetan, werden die Stim- men, die sie erzielt haben, zusammengezählt. So wird ermittelt, wie viele Mandate der Listenverbindung zugesprochen werden. Anschliessend werden die gemein- sam eroberten Mandate nach den Proporzregeln auf die einzelnen Bündnispartner verteilt. Gewählt sind dann die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen. 11 Listenverbindungen konkret Ist eine Partei eine Listen- oder Unterlistenverbindung eingegan- gen, ist dies auf dem Wahlzettel vermerkt. WAHLANLEITUNG

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