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Bundeskanzlei

26 Die Bundeskanzlei geht auf Napoleon Bonaparte zurück, der in der so ge- nannten Mediationsakte eine ständige Kanzlei verlangte. In der alten Eidgenossenschaft waren die Kanzleiarbeiten schwergewichtig von Zürich und Bern besorgt worden. In der Helvetik (1798–1802) erhielt das fünfköpfige Direktorium einen ständigen Sekretär. So wurde Jean-Marc ­Mousson 1803 zum ersten eidgenössischen Kanzler gewählt. Die Kanzlei hattejeweilsTraktandenliste,KorrespondenzundBeschlüssederTagsatzung auszufertigen und dabei jährlich mitsamt dem Archiv zum neuen Vororts- kanton (Freiburg, Bern, Solothurn, Basel, Zürich und Luzern) umzuziehen. Nach Napoleons Sturz verblieben 1815 Zürich, Bern und Luzern als Vor- ortskantone, und die Kanzlei zog nun alle zwei Jahre um. Sie bestand aus einem eidgenössischen Kanzler und einem eidgenössischen Staatsschreiber, die nicht der gleichen Konfession angehören durften. Erst 1848 – mittlerweile hatte die eidgenössische Kanzlei sieben Angestell- te und übersetzte seit 1837 auch alle Erlasse ins Französische – wurde der Bundesrat als ständige gesamteidgenössische Regierung gewählt und der eidgenössische Staatsschreiber durch einen Vizekanzler ersetzt. 1896 kam ein zweiter Vizekanzler (französischer Muttersprache) hinzu. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges besorgten Bundeskanzler und Vizekanzler auch das Sekretariat der Eidgenössischen Räte. Seit 1926 betreut die Bundeskanzlei auch die Politischen Rechte. Älteste Bundesbehörde Die erste Schreibmaschine der Bundeskanzlei (1885)

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