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Bundeskanzlei

4 Recht des Volkes In kaum einem anderen Staat gibt es so weitgehende Mitbestim- mungsrechte wie in der Schweiz. Mit einer Volksinitiative können Bürgerinnen und Bürger eine Änderung oder Ergänzung der Bundesverfassung ver- langen. Innerhalb von 18 Monaten müssen dafür die Unterschriften von mindestens 100 000 Stimmbe- rechtigten gesammelt werden.

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