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Bundeskanzlei

11 Kurz vor 9 Uhr treffen die Bundesrätinnen und Bun- desräte ein, begleitet von ihren Weibeln und seit einigen Jahren auch Weibelinnen, welche ihnen die Unterlagen bereitlegen. Das freundschaftliche «Du» wechselt zum «Sie» 09:00 Nach kurzem Smalltalk wechselt das freund- schaftliche «Du» zum formellen «Sie». Die Sitzung hat begonnen. Dass sich die Mitglieder des Bundesrates mit ihrem Titel ansprechen, also Frau Bundesrätin oder Herr Bundesrat, bringt zum Ausdruck, dass sich andere Meinungen nicht gegen die Person richten, sondern aus der Funktion heraus begründet sind. Sitzordnung und Sitzungsablauf sind klar strukturiert. Zum jeweiligen Geschäft spricht zuerst die Bundesprä- sidentin respektive der Bundespräsident. Danach hat der/die Vorsitzende des federführenden Departements das Wort, gefolgt von der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten und jedem einzelnen Regierungsmit- glied. Die Worterteilung erfolgt nach dem Anciennitäts- prinzip: Zuerst können die Amtsältesten sprechen. Auch die Bundeskanzlerin kann sich zu Wort melden. Jedes Bundesratsmitglied spricht in seiner Muttersprache. Die Bundeskanzlerin wird in dieser Sitzung das Wort ergreifen, denn es gilt, die Themen für die nächsten Volksabstimmungen festzulegen; zwei Volksinitiativen sind abstimmungsreif. Bei den Volksrechten hat die Bundeskanzlei den Lead. Zu Beginn der Sitzung wird über Geschäfte von erheb­ licher politischer Bedeutung beraten. Es geht darum, die im Mitberichtsverfahren noch nicht ausgeräumten ­Differenzen zu diskutieren – mit dem Ziel, einen mög- lichst breit abgestützten Entscheid zu treffen. Volksrechte Die Bundeskanzlei organisiert sämtliche eidgenös- sischen Volksabstimmungen, bereitet sie vor, erteilt Auskünfte und sorgt nach der Volksabstimmung für die Feststellung des korrekten Ergebnisses. Bei Beschwerden wird zuweilen eine Stellungnahme ans Bundesgericht ausgearbeitet. Alle kantonalen Ausführungserlasse werden geprüft und deren Genehmigungen vorbereitet, damit es trotz unter­ schiedlicher Regelungen nicht vorkommt, dass Per- sonen infolge Ortswechsels plötzlich zwei Stimmen oder gar keine haben. Eine weitere wichtige Aufgabe liegt in der Organisation der Nationalratswahlen. Volksabstimmungen Politische Rechte Themen www.bk.admin.ch

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